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Bekanntmachung der Hinterlegung von Akten zur Raum- und Landschaftsplanung
Im Sinne der Art. 53 und Art. 60 des L.G. 9/2018
Hinweis: Aussetzung der Veröffentlichungs- und Hinterlegungsfristen im Sinne der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns Nr. 14/2020
Für die vor dem 9. März 2020 vorgenommenen Veröffentlichungen und Hinterlegungen, für welche die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen und Vorschlägen im Zeitraum 9. März bis 31. Mai 2020 verfällt, ist ab 9. März 2020 die Frist ausgesetzt und sie beginnt ab 1. Juni 2020 wieder zu laufen. In anderen Worten, es zählen die Tage ab dem Tag der Veröffentlichung bzw. Hinterlegung bis einschließlich 8. März 2020, die Frist wird dann ausgesetzt und läuft dann ab 1. Juni 2020 wieder weiter.
Für die ab dem 9. März 2020 vorgenommenen Veröffentlichungen und Hinterlegungen, für welche die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen und Vorschlägen im Zeitraum 9. März bis 31. Mai 2020 verfällt, beginnt die gesetzlich vorgesehene Frist für die Einreichung der Stellungnahmen und Vorschläge erst ab 1. Juni 2020 zu laufen.
Bekanntmachung der Hinterlegung von Akten zur Raum- und Landschaftsplanung (Südtiroler Bürgernetz)
Verfahren auf Initiative der Gemeinden und der Landesverwaltung (laufende und mit abgelaufener Veröffentlichungsfrist)
Standesamt - Eheaufgebote
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