Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Für die Anträge welche bis 31.05 eines jeden Jahres eingereicht werden, wird die Rangordnung im Juni für die Aufnahme ab September erstellt. Für die Anträge, welche bis 30.11 eines jeden Jahres eingereicht werden, wird die Rangordnung im Dezember für die Aufnahme ab Jänner des darauffolgendes Jahres erstellt.
Innerhalb von 60 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird dieser gewährt oder die Ablehnung mitgeteilt.
Wenn um einen vergünstigten Tarif angesucht wird, sind Unterlagen, welche die Berechnung des Faktors der wirtschaftlichen Lage belegen, beizulegen.
Für den Erhalt bestimmter Diätmahlzeiten aus gesundheitlichen Gründen, sind die entsprechenden medizinischen Unterlagen beizulegen.