Kinderhort - Einschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in einen Kinderhort einzuschreiben.

Dienst aktiv

Themen
Kategorien

Für wen

Eltern von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren.

Beschreibung

Der Kinderhort ist ein Dienst mit dem Ziel die Familie zu unterstützen und eine harmonische Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren zu fördern.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Es ist ein Antrag, um Einschreibung in den Kinderhort zu stellen.

Im Antrag müssen Angaben über die Arbeitstätigkeit der Familie, über den Gesundheitszustand der Familienmitglieder, über die wirtschaftliche Lage der Familie und zu den soziokulturellen Umständen gemacht werden.

Was Sie erhalten

Es wird zunächst eine Rangliste für die Aufnahme in den Kinderhort erstellt.

Anschließend werden die Eltern benachrichtigt, ob ihr Kind in den Kinderhort aufgenommen werden kann.

Die Aufnahme in den Kinderhort verlängert sich automatisch bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, das Alter, in dem der Übergang zum Kindergarten vorgesehen ist.

Fristen und Fälligkeiten

Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Für die Anträge welche bis 31.05 eines jeden Jahres eingereicht werden, wird die Rangordnung im Juni für die Aufnahme ab September erstellt. Für die Anträge, welche bis 30.11 eines jeden Jahres eingereicht werden, wird die Rangordnung im Dezember für die Aufnahme ab Jänner des darauffolgendes Jahres erstellt.

Innerhalb von 60 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird dieser gewährt oder die Ablehnung mitgeteilt.

Wenn um einen vergünstigten Tarif angesucht wird, sind Unterlagen, welche die Berechnung des Faktors der wirtschaftlichen Lage belegen, beizulegen.

Für den Erhalt bestimmter Diätmahlzeiten aus gesundheitlichen Gründen, sind die entsprechenden medizinischen Unterlagen beizulegen.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die Kosten für den Besuch des Kinderhorts belaufen sich ohne Tarifvergünstigung auf: 3,65 €/h.


Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

 

Einschränkungen

 

Sonderfälle

 

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Sekretariat

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 Mühlbach+39 0472 886605info@muehlbach.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.12.2025, 15:45 Uhr