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Der Kaminkehrer ist beauftragt, über die Feuerstätten in den Gebäuden zu wachen. Dazu zählen auch das regelmäßige Reinigen und die Überprüfung aller Feuerungsanlagen, wie Heizungen (autonom und zentralisiert), Öfen, Herde, Kamine.
Setzen Sie sich mit dem Kaminkehrer in Verbindung, um sich über mögliche Zutrittsbeschränkungen zu informieren.
Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 13:52 Uhr