Erweiterung der Mensaküche in Mühlbach: Annahme des Beitrags aus dem Fond für nicht aufschiebbare Arbeiten

Der Gemeinderat von Mühlbach beschließt die Annahme eines Beitrags aus dem Fond für nicht aufschiebbare Arbeiten zur Erweiterung der Mensaküche.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

04.06.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlbach hat gemäß Dekret des Zentralrechnungsamtes des Finanzministeriums Nr. 58 vom 01.03.2024 17.787,00 € aus dem Fond für nicht aufschiebbare Arbeiten zugewiesen bekommen.
Der Gemeindesekretär hat die Funktionen des einzigen Verfahrensverantwortlichen laut Artikel 6 des Landesgesetzes vom 17.12.2015, Nr. 16 inne.

Datei

Kontakt

Finanzdienst

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH+39 0472 886779buchhaltung@muehlbach.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

04.06.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 14:17 Uhr