Die Gemeinde Mühlbach hat gemäß Dekret des Zentralrechnungsamtes des Finanzministeriums Nr. 58 vom 01.03.2024 17.787,00 € aus dem Fond für nicht aufschiebbare Arbeiten zugewiesen bekommen.
Der Gemeindesekretär hat die Funktionen des einzigen Verfahrensverantwortlichen laut Artikel 6 des Landesgesetzes vom 17.12.2015, Nr. 16 inne.