Verordnung Kriterien nicht gefährlicher Sonderabfälle

Dieses Dokument ist eine Verordnung zur Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll in Mühlbach.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

Beschreibung

  • Die Verordnung legt fest, dass bestimmte nicht gefährliche Sonderabfälle wie Hausmüll behandelt werden und somit den gleichen Vorschriften unterliegen.
  • Diese Abfälle können in Recyclinghöfen oder durch andere Sammelsysteme entsorgt werden, wobei bestimmte Mengenbeschränkungen gelten.
  • Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.

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Steuern / Gebühren

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 09:09 Uhr

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