Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Gemeinde Mühlbach erhebt ab 1. Januar 2024 eine Aufenthaltsabgabe auf Übernachtungen in touristischen Betrieben. Die Höhe richtet sich nach der Kategorie der Unterkunft. Es gelten Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. Die Einnahmen dienen der Finanzierung tourismusbezogener Leistungen.

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Veröffentlichungsdatum

11.12.2024

Beschreibung

Die Verordnung legt die Regeln für die Erhebung einer Gemeindeaufenthaltsabgabe fest, die ab dem 1. Januar 2024 in der Gemeinde Mühlbach gilt. Abgabepflichtig sind Gäste, die in örtlichen Beherbergungsbetrieben übernachten. Die Abgabe beträgt je nach Unterkunftsart zwischen 1,50 € und 2,50 € pro Nacht und Person. Es gibt Befreiungen für z. B. Minderjährige unter 14 Jahren, Betriebsmitarbeiter, Personen in Notlagen, usw.. Die Abgabe wird vom Gastgeber eingehoben und monatlich an die Gemeinde übermittelt. Es sind Melde-, Dokumentations- und Überweisungspflichten geregelt. Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Die Mittel fließen in touristische Infrastruktur und Leistungen.

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Veröffentlichungsdatum

11.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 10:40 Uhr

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Antrag

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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