GIS Erklärung

Die GIS-Erklärung ist für die Gemeindeimmobiliensteuer in Südtirol erforderlich.

Themen
Kategorien

Beschreibung

  • Die Erklärung muss abgegeben werden, wenn sich Änderungen bei den Immobilien ergeben, die der Gemeinde nicht bekannt sind. 
  • Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, sofern die erklärten Daten und Angaben unverändert bleiben.

Datei

Kontakt

Steuern / Gebühren

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 Mühlbach+39 0472 886773info@muehlbach.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.01.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 11:10 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen