GIS Ausgedinge - Ersatzerklärung

Das Dokument ist eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes betreffend Wohnrecht der Art. 34 und 34-bis LG Nr. 17/2001 (Höfegesetz – Ausgedinge).

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Beschreibung

  • Die betroffene Person erklärt, dass sie Inhaber eines Wohnrechtes laut Art. 34 und 34-bis LG Nr. 17/2001 (Höfegesetz) ist.
  • Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, sofern die erklärten Daten und Angaben unverändert bleiben.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 10:52 Uhr

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