Die Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinde regelt alle Aspekte der Finanzgebarung – von der Haushaltsplanung über die Buchhaltung bis hin zur Rechnungsprüfung. Sie definiert Zuständigkeiten, Verfahren und Kontrollmechanismen zur Sicherstellung eines ausgeglichenen und gesetzeskonformen Haushalts. Ziel ist eine transparente, effiziente und bürgernahe Verwaltung öffentlicher Mittel.