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Hier finden Sie alle Informationen zur Pilzsammelgenehmigung.
© pixabay
Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Gemeindegebiet von Mühlbach Pilze sammeln, können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. (Link zum Gesetzestext) geregelt.
Eine Anleitung zur pagoPA Spontanzahlung finden Sie im nachfolgenden Dokument:Anleitung pagoPA Spontanzahlungen
Weiter Informationen zu den aktuell gültigen Bestimmungen finden Sie hier.
Zuletzt aktualisiert: 25.01.2024, 12:20 Uhr